Beitrag für Unternehmen

Beitrag für Unternehmen: Hier finden Sie alle Informationen zur Beitragszahlung, Zuschlägen sowie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Beitrag.

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmer. Im Gegenzug dafür entlasten die Berufsgenossenschaften die Unternehmen von ihrer Haftpflicht bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Darüber hinaus verwenden wir die Beiträge für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben, wie zum Beispiel die Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und für die Kosten der Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten.

Beitragshöhe und Beitragsberechnung

Die Beiträge werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung im Umlageverfahren erhoben. Das heißt, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres alle Aufwendungen erfasst und nach Abzug der Verwaltungseinnahmen auf die beitragspflichtigen Unternehmen umgelegt werden.

Der Umlagebeitrag setzt sich zusammen aus der Hauptumlage und der Lastenverteilung nach Neurenten und Entgelten.

Hauptumlage

Der Beitragsanteil für die Hauptumlage für das Unternehmen richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten und Aushilfen, nach der Gefahrklasse des Gefahrtarifs und dem Beitragsfuß. Hierfür ergibt sich folgende Formel:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Gefahrklasse × Beitragsfuß / 100

Mithilfe der Gefahrklassen werden die unterschiedlichen Risiken der einzelnen Gewerke berücksichtigt. Ein Beispiel: Im Beitrag für Reinigungskräfte ist ein geringeres Unfallrisiko einkalkuliert als bei Zimmererarbeiten.

Der Beitragsfuß spiegelt die Aufwendungen der BG BAU wider und wird vom Vorstand jedes Jahr neu festgesetzt. Für das Jahr 2023 beträgt der Beitragsfuß 0,4200.

Der Mindestbeitrag für die BG BAU beträgt jährlich 100 Euro.

Lastenverteilung nach Neurenten und Lastenverteilung nach Entgelt

Unter den Berufsgenossenschaften gibt es einen Solidarausgleich - die Lastenverteilung. Daher muss die BG BAU zusätzlich zum sogenannten Hauptumlagebeitrag auch einen Beitrag zur Lastenverteilung, zusammengesetzt aus der Lastenverteilung nach Neurenten und nach Entgelten, erheben.

Die Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) errechnet sich wie die Hauptumlage:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Gefahrklasse × Beitragsfuß (LVN) / 100

Die Lastenverteilung nach Entgelt (LVE) berechnet sich wie folgt:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Beitragsfuß (LVE) / 100    

Bei der Lastenverteilung nach Entgelt gilt ein Freibetrag auf das Bruttoarbeitsentgelt (244.500 Euro je Mitgliedsunternehmen im Jahr 2023).

Für das Jahr 2023 wurde der Beitragsfuß (LVN) für die Lastenverteilung nach Neurenten auf 0,0280 und der Beitragsfuß (LVE) für die Lastenverteilung nach Entgelten auf 0,1900 festgesetzt.

Beispiel einer Beitragsrechnung

Der Beitrag für 30.000 Euro Bruttoarbeitsentgelt in der Gefahrklasse 100 - Hochbau mit der im Jahr 2023 gültigen Gefahrklasse 12,58 berechnet sich wie folgt:

Hauptumlage:

30.000 Euro × 12,58 × 0,4200 / 100 = 1.585,08 Euro

Lastenverteilung nach Neurenten:

30.000 Euro × 12,58 × 0,0280 / 100 = 105,67 Euro

Die Lastenverteilung nach Entgelten entfällt, da das Bruttoarbeitsentgelt unter dem Freibetrag von 244.500 Euro liegt.

Es ergibt sich ein Umlagebeitrag in Höhe von:

1.585,08 Euro + 105,67 Euro = 1.690,75 Euro.

Beitragsbescheid und Beitragsvorschüsse

Die beitragspflichtigen Unternehmen erhalten einmal jährlich – in der Regel im April – einen Beitragsbescheid für das vergangene Kalenderjahr.

Im jeweils laufenden Jahr zahlen Unternehmen Beitragsvorschüsse auf die voraussichtlich anfallenden Beiträge. Die gezahlten Vorschüsse werden in voller Höhe auf den nach Ablauf des Umlagejahres endgültig festgesetzten Beitrag angerechnet.

Die Vorschüsse sind grundsätzlich alle zwei Monate als Rate fällig, genauer gesagt am 15. Januar, 17. März, 15. Mai, 15. Juli, 16. September und 15. November.

Umlagen für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2, ist der Unternehmer verpflichtet, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. Hierfür hat die BG BAU den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD der BG BAU) mit verschiedenen Betreuungsmodellen eingerichtet.

Die Finanzierung des ASD der BG BAU erfolgt über eine eigenständige Umlage. Der Beitrag setzt sich aus einem steuerpflichtigen und einem steuerbefreiten Teil zusammen.

Der Nettobeitrag berechnet sich wie folgt:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Beitragsfuß / 100

Der Beitragsfuß ist je nach Betreuungsmodell und gegebenenfalls Betreuungsgruppe unterschiedlich.

Für die Regelbetreuung für bis zu zehn Beschäftigte erhebt die BG BAU zusätzlich einen Grundbeitrag in Höhe von 165 Euro (netto).